Technische Details
- Teilenummer: 6X0 920 801 B / 6x0920801b
- Hersteller: Volkswagen oder Zulieferer wie VDO (Continental Automotive)
- Gewicht: Ca. 300-500 Gramm (variiert je nach Modell)
Produktübersicht & Spezifikationen
Das Kombiinstrument 6X0 920 801 B ist eine zentrale Komponente im Armaturenbrett vieler Volkswagen-Modelle. Es bietet dem Fahrer wichtige Informationen auf einen Blick:
- Digitale Geschwindigkeitsanzeige
- Analoger Drehzahlmesser
- Kraftstoffstandsanzeige
- Kühlmitteltemperaturanzeige
- Kilometerzähler und Tageskilometerzähler
- Diverse Warnleuchten für Fahrzeugsysteme
Hauptfunktionen & Merkmale
Das Kombiinstrument 6X0 920 801 B zeichnet sich durch folgende Eigenschaften aus:
- Übersichtliche Anordnung aller wichtigen Fahrzeuginformationen
- Integrierte Warnleuchten für diverse Fahrzeugsysteme
- Hintergrundbeleuchtung für optimale Ablesbarkeit bei Tag und Nacht
- Verbindung zum Bordcomputer für erweiterte Funktionen
- Kompatibel mit verschiedenen Volkswagen-Modellen
Kompatibilität & Identifikation
Um die Kompatibilität sicherzustellen, beachten Sie bitte folgende Punkte:
- Überprüfen Sie die exakte Teilenummer 6X0 920 801 B / 6x0920801b
- Stellen Sie sicher, dass das Instrument zu Ihrem Fahrzeugmodell und Baujahr passt
- Beachten Sie mögliche Varianten (z.B. für Fahrzeuge mit oder ohne Bordcomputer)
- Bei der Installation ist eine korrekte Codierung erforderlich
Wartung & Reparatur
Für eine lange Lebensdauer und zuverlässige Funktion des Kombiinstruments 6X0 920 801 B empfehlen wir:
- Regelmäßige Sichtprüfung auf korrekte Anzeigen und Funktionen
- Überprüfung der elektrischen Verbindungen bei Problemen
- Bei Defekten: Professionelle Diagnose durch Fachwerkstatt
- Reparatur statt Austausch: Repair First bietet kostengünstige Reparaturen für ausgebaute, defekte Kombiinstrumente an
Durch eine fachgerechte Reparatur können Sie nicht nur Kosten sparen, sondern auch einen Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen zur Reparatur Ihres Kombiinstruments 6X0 920 801 B.